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  • Gutachten zum Columbusbahnhof in Bremerhaven

abgeschlossen Gutachten zum Columbusbahnhof in Bremerhaven (ID 198096)

Eingegangen am:21.08.2023
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Gutachten zum Columbusbahnhof in Bremerhaven

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- das Gutachten zum historischen Columbusbahnhof in Bremerhaven, über das ein Artikel von buten un binnen am 18.08.2023 berichtete.

buten-un-binnen-Artikel, auf den ich Bezug nehme: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/columbusbahnhof-bremerhaven-kein-abriss-100.html

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben sowie zu begründen.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an private oder privatwirtschaftliche Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen



Bemerkung:

Sehr geehrte/r ...,

ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 20. August und übermittle Ihnen hier in der Anlage wie erbeten das in der Reportage angesprochene Gutachten. Dieses stammt aus dem Jahr 2014 und stellt aus der damaligen Perspektive die Varianten der Sanierung, des Abrisses und des Neubaus gegenüber. Mir ist zudem aufgefallen, dass in der Reportage von butenunbinnen der Begriff eines "Gutachtens" auch mit jüngeren Planungsüberlegungen von Architekturbüros verbunden wird. Das ist offenbar ein Fehler in der Berichterstattung, denn es liegt kein neues Gutachten vor. Der Planungsprozess schreitet auf der Grundlage der in den zuständigen Gremien getroffenen Beschlüsse voran und wie üblich wird nach Abschluss der Planung eine weitergehende und umfassende öffentliche Berichterstattung in den Gremien erfolgen. Diese Beschlüsse wie auch die vorherigen sind stets öffentlich zugänglich über die Website der Bremischen Bürgerschaft (https://www.bremische-buergerschaft.de/).

Mit freundlichen Grüßen
...

„Hinweis: Der Text dieses IFG-Antrags wurde von der zuständigen Stelle gekürzt oder abgeändert, um die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder anderen geschützten Daten des/der Antragstellers/-in, der zuständigen Stelle oder von Dritten zu vermeiden oder zur Abtrennung von nicht antragsrelevanten Informationen.“