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abgeschlossen Herrenlose Grundstücke (ID 207984)

Eingegangen am:26.10.2023
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Herrenlose Grundstücke

Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie wohlauf. Mein Name ist [...] und ich interessiere mich für die Möglichkeit des Erwerbs herrenloser Grundstücke. In diesem Zusammenhang würde ich gerne Informationen über herrenlose Grundstücke erhalten. 

Könnten Sie mir bitte behilflich sein, indem Sie mir Folgendes zur Verfügung stellen: 

1.       Gibt es in ihrer Region herrenlose Grundstücke oder Flächen, von denen die Eigentümer nicht ermittelt werden können? 

2.       Falls herrenlose Grundstücke existieren, könnten Sie mir bitte Informationen zu deren Standort, Größe und Verfügbarkeit bereitstellen? 

3.       Gibt es spezielle rechtliche Verfahren oder Anforderungen, um herrenlose Grundstücke zu erwerben oder zu nutzen? 

4.       Welche Behörden oder Stellen sind für herrenlose Grundstücke zuständig, und wie kann ich mich mit diesen in Verbindung setzen? 

5.       Gibt es derzeitige Projekte oder Initiativen zur Neunutzung herrenloser Grundstücke? 

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und die bereitgestellten Informationen. Falls es erforderlich ist, stehe ich zur Verfügung, um weitere Schritte zur Klärung dieser Angelegenheit zu unternehmen. 

Mit freundlichen Grüßen 
[...]



Bemerkung:

Sehr geehrte*r [...],

im Bundesland Bremen obliegt dem Senator für Finanzen die Zuständigkeit und das vorrangige Recht, bei herrenlosen Grundstücken ein Aneignungsrecht zugunsten des Landes Bremen auszuüben bzw. den diesbezüglichen Verzicht zu erklären. Der Senator für Finanzen würde im Fall der Ausübung des Aneignungsrechts, wie auch die Erklärung des Verzichts für die Freie Hansestadt Bremen den Eigenbetrieb Immobilien Bremen und für die Stadt Bremerhaven den Eigenbetrieb Seestadt Immobilien beauftragen.

Derzeit gibt es keine herrenlosen Grundstücke im Land Bremen. Im Zeitraum 2020 – 2023 gab es lediglich im Jahr 2022 einen Fall der Verzichtserklärung. Es handelte sich um eine kleine, nicht bebaubare und in der Unterhaltung teure Grünfläche. Der Verzicht auf das Aneignungsrecht des Landes Bremen erfolgte ausschließlich zugunsten der Stadt Bremerhaven.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]