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abgeschlossen Herrenlose Grundstücke (ID 207985)

Eingegangen am:19.10.2023
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Herrenlose Grundstücke

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind ein gemeinnütziger Verein, der sich für mehr Biodiversität und Naturschutz einsetzt. Dazu kaufen wir Flächen auf und legen diese still. Weitere Informationen können Sie unserer Website entnehmen: [...]

Gerne würden wir herrenlose Grundstücke in Bremen übernehmen. Hinsichtlich der Lage, dem Bewuchs oder Größe sind wir flexibel. Natürlich wären Forstflächen ideal. 

Über eine positive Antwort oder über Hinweise, wie eine Übernahme von einem Grundstück erfolgen könnte, würden wir uns sehr freuen.

Bei Rückfragen stehe ich gerne jeder Zeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
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Bemerkung:

Sehr geehrte*r [...],

im Bundesland Bremen obliegt dem Senator für Finanzen die Zuständigkeit und das vorrangige Recht, bei herrenlosen Grundstücken ein Aneignungsrecht zugunsten des Landes Bremen auszuüben bzw. den diesbezüglichen Verzicht zu erklären. Der Senator für Finanzen würde im Fall der Ausübung des Aneignungsrechts, wie auch die Erklärung des Verzichts für die Freie Hansestadt Bremen den Eigenbetrieb Immobilien Bremen und für die Stadt Bremerhaven den Eigenbetrieb Seestadt Immobilien beauftragen.

Derzeit gibt es keine herrenlosen Grundstücke im Land Bremen. Im Zeitraum 2020 – 2023 gab es lediglich im Jahr 2022 einen Fall der Verzichtserklärung. Der Verzicht auf das Aneignungsrecht des Landes Bremen wurde hier zugunsten der Stadt Bremerhaven erklärt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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