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abgeschlossen Herrenlose Grundstücke (ID 209365)

Eingegangen am:10.11.2023
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Herrenlose Grundstücke

Guten Tag,

bitte senden Sie mir kostenlos eine Liste der herrenlosen Häuser in Ihrem Bereich zu. Vielen Dank.

Liebe Grüße
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Bemerkung:

Sehr geehrte*r [...],

im Bundesland Bremen obliegt dem Senator für Finanzen die Zuständigkeit und das vorrangige Recht, bei herrenlosen Grundstücken ein Aneignungsrecht zugunsten des Landes Bremen auszuüben bzw. den diesbezüglichen Verzicht zu erklären. Der Senator für Finanzen würde im Fall der Ausübung des Aneignungsrechts, wie auch die Erklärung des Verzichts für die Freie Hansestadt Bremen den Eigenbetrieb Immobilien Bremen und für die Stadt Bremerhaven den Eigenbetrieb Seestadt Immobilien beauftragen.

Derzeit gibt es keine herrenlosen Grundstücke im Land Bremen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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