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abgeschlossen Gendersensible Sprache (ID 213843)

Eingegangen am:20.12.2023
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Gendersensible Sprache

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Siehe dazu Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/gendersensible-sprache/; zuständigen Dienststelle, Aus- und Fortbildungszentrum seien danach Sie laut Senatsverwaltung:

1. Existieren Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen, Handreichungen, Empfehlungen oder ähnliche Dokumente zur Anwendung geschlechtersensibler Sprache in Ihrer Verwaltung? Wenn ja, her damit.

2. Ist das sogenannte Gendern mit Binnen-I oder Doppelpunkt (:) in offiziellen Dokumenten erlaubt?

3. Falls 1 oder 2 zutrifft, wird diese Sprachpraxis auch bei Tieren angewandt, basierend darauf, dass wissenschaftlich anerkannt ist, dass Tiere mehrgeschlechtlich sein können und Gefühle haben?

4. Wenn die Anwendung geschlechtersensibler Sprache bei Tieren nicht erfolgt, bitte ich um eine Begründung. Es könnte beispielsweise empfehlenswert sein, in Zukunft zB von Hündinnen und Hunden oder besser "Elefant*Innen" zu sprechen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
[...]



Bemerkung:

Ihre Anfrage über FragDenStaat.de, Gendersensible Sprache [#295289]

Sehr geehrte*r [...],

Ihren Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG erlauben wir uns, wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1: "Existieren Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstvereinbarungen, Dienst-anweisungen, Handreichungen, Empfehlungen oder ähnliche Dokumente zur Anwendung geschlechtersensibler Sprache in Ihrer Verwaltung? Wenn ja, her damit."
Am 10. Januar 2022 hat der Senator für Finanzen die "Handreichung Gendersensible Sprache in der Bremer Verwaltung" in der 2. Auflage veröffentlicht und sie in Kraft gesetzt. Sie finden sie im Transparenzportal www.transparenz.bremen.de unter diesem Link:
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/rundschreiben-des-senators-fuer-finanzen-nr-01-2022-handreichung-gendersensible-sprache-in-der-bremer-verwaltung-2-auflage-175951?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d .

Alternativ finden Sie die Handreichung, wenn Sie im Suchfeld des Transparenzportals die Suchbegriffe Handreichung gendersensible Sprache eingeben.

Zu Frage 2: "Ist das sogenannte Gendern mit Binnen-I oder Doppelpunkt (:) in offiziellen Dokumenten erlaubt?"
Die Handreichung empfiehlt gendersensible Sprache entweder durch Neutralisierung (Teilnehmende), durch Umformulierungen (alle, die teilnehmen… ) oder durch Nutzung eines der drei bekannten Genderzeichen Genderstern (Teilnehmer*innen), Gender-Unterstrich (Teilnehmer_innen) oder Gender-Doppelpunkt (Teilnehmer:innen).

Zu Frage 3: "Falls 1 oder 2 zutrifft, wird diese Sprachpraxis auch bei Tieren angewandt, basierend darauf, dass wissenschaftlich anerkannt ist, dass Tiere mehrgeschlechtlich sein können und Gefühle haben?"
Die Handreichung spricht keine explizite Empfehlung zur Nutzung gendersensibler Sprache gegenüber Tieren aus.

Zu Frage 4: "Wenn die Anwendung geschlechtersensibler Sprache bei Tieren nicht erfolgt, bitte ich um eine Begründung. Es könnte beispielsweise empfehlenswert sein, in Zukunft zB von Hündinnen und Hunden oder besser "Elefant*Innen" zu sprechen."
Kommunikation mit Tieren:
Zweifelsfrei gibt es sehr intelligente und zu deutlichen Empfindungen fähige Tiere (zu denen z. B. Elefanten, Hunde, aber auch Krähen, Schweine und Delphine sowie zahlreiche andere gehören).
Da die Bremer Verwaltung in gesprochener und in geschriebener Sprache kommuniziert und sich damit an Menschen richtet, und die menschliche Sprache in der Regel von Tieren nicht in dem Maße beherrscht wird, dass sie sprachliche Feinheiten zur Unterscheidung verschiedener geschlechtlicher Identitäten im Deutschen "heraushören" können, ist davon auszugehen, dass Tiere nicht durch vermeintliches Misgendern in ihrer Würde und Selbstbestimmtheit verletzt werden können. Um hierzu genauere Auskünfte geben zu können, müsste die Forschung zunächst mit Tieren neuro- und psycholinguistische Studien durchführen, um empirisch belegen zu können, dass eine (nicht-)gendersensible Sprache signifikante Auswirkungen auf die mentale Repräsentation von Geschlechtern und Geschlechtsidentitäten bei ihnen hat.
Vor diesem Hintergrund erscheint es (noch) nicht notwendig, gegenüber Tieren eine gendersensible Sprache zu nutzen bzw. hierzu konkrete Empfehlungen auszusprechen. Auf der anderen Seite schadet es sicherlich auch nicht.
Kommunikation über Tiere:
Wenn es um das öffentliche Veterinärwesen, um Verordnungen zur Haltung von Tieren (z. B. Tierbestandsmeldung) oder um Wald- und Forstwirtschaft (z. B. Jagdrecht) geht, und in diesem Zusammenhang eine Unterscheidung nach biologischem Geschlecht konkreter Tiere relevant erscheint, gibt es hierfür zum Beispiel die von Ihnen bereits eingeführten Begriffspaare, die nach weiblichen und männlichen Tieren unterscheiden. Sollten sich konkrete Tiere finden, auf die eine Intergeschlechtlichkeit zutrifft, so werden sich auch für diese entsprechende Bezeichnungen finden lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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