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abgeschlossen Fragen zu Sportplätzen in Pauliner Marsch (ID 215127)

Eingegangen am:13.11.2023
Zuständige Stelle:Der Senator für Finanzen
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Fragen zu Sportplätzen in Pauliner Marsch

Von: [Name und E-Mail-Adresse der antragstellenden Person]
Gesendet: Mittwoch, 8. November 2023 13:33 [Aufgrund eines Tippfehlers in der E-Mail-Adresse ging der Antrag erst mit einer korrekt adressierten E-Mail-Weiterleitung vom 13. November 2023 ein.]
An: [E-Mail-Adresse des IFG-Beauftragten von Immobilien Bremen mit Tippfehler]
Betreff: mangelnde Informationen

Hallo [Anrede des IFG-Beauftragten von Immobilien Bremen],

[…] und habe an Sie folgende Fragen, die sozusagen im Lärmschutz enden.

1. An wen sind die Profi-Trainingsplätze 4 u. 5 in der Pauliner Marsch von IB direkt verpachtet – an den SVWerder als e.V. oder an die Werder Bremen GmbH & Co KG aA?
2. Wer hat die Erneuerung von Platz 5 – komplett mit neuer Rasenheizung, Drainage und Hybridrasen – in Auftrag gegeben und bezahlt?
3. Wer zahlt die laufenden Bewirtschaftungskosten, insbes. des Gasverbrauchs für die Rasenheizung (s. dazu angefügten W-K-Artikel)?

Mein/unser Interesse gründet zum einen im Transparenzgebot bei der Verwendung öffentlicher Gelder, und die Verhältnisse sind doch gerade im Fall Werder Bremen alles andere als klar und nachvollziehbar.
Zum anderen geht es um den unentwegten Lärm, der hier von der Platzpflege "mit erhöhtem Professionalisierungsgrad" von insgesamt 13 Plätzen die Osterdeichanwohner wie auch die Erholung suchenden Kleingärtner (be)trifft, bearbeitet mit teilweise bis zu 6 Laubbläsern gleichzeitig oder gar dem sog. Mega-Twister mit Propellerantrieb und-und-und (nähere Einzelheiten gern auf Nachfrage) durch 9 bei Werder, also privat angestellte Greenkeeper, zusammen mit dem Fluglärm (auch hier in den Tagesrandzeiten), dem Sportanlagenlärm auf Platz 11 (in 2022 insgesamt 30 z.T. sehr lärmige Veranstaltungen – Musikbeschallung plus permanentes Getrommel) zusätzlich zum Weserstadion (mit rd. 20 Veranstaltungen (wir liegen gradso dazwischen) und bekanntermaßen dem Straßenverkehrslärm des Osterdeichs, der durch das Getöse der alltäglichen Platzpflege über Stunden bis halbe Tage hinweg pausenlos aufgefüllt wird, wechselseitige Überlagerungen inbegriffen. – Dazu wurden wir vom Referat 22 – Immissionsschutz* in der Abteilung 2 des Bauressorts dahingehend belehrt, dass es sich bei der Platzpflege nicht um Sportanlagenlärm i.S. der entsprechenden Verordnung handelt, sondern um gewerblichen Lärm, der hier in einem „Sondergebiet“(sic!) statthaft wäre (außer zu bestimmten Zeiten wie Mittagsruhe etc.), obwohl der gültige B-Plan 1184 hier Sportplätze ausweist. Und so würde das zulässige Maß der SportAnlagenLschVO eben nicht überschritten, weil die eigentlichen Sportveranstaltungen (insgesamt mind. 50 in der Pauliner Marsch einschl. African Cup, Marathonläufe, Tag des Fans usf.) Bestandsschutz genießen. ???
Wie ist nun also der Pachtvertrag mit Werder Bremen ausgestaltet? Geheim – ohne besondere Auflagen bzgl. des Lärmschutzes, und seien es nur Lärmschutzvorrichtungen an den entsprechenden Geräten, während die Greenkeeper durchaus - wie im Arbeitsschutz ab 85 dB vorgeschrieben - Gehörschutz tragen? Wie sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, etwa ‚Gemacht wird, was Werder will‘?*

Beste Grüße
[Name und Adresse der antragstellenden Person]

* und tatsächlich wollen ja inzwischen erste Anwohner vom Osterdeich, und zwar ganz aus Bremen wegziehen, weil sie sich in dieser Stadt nicht wirklich geschützt fühlen und mit Werder keineswegs zu reden ist (über die Reaktionen könnte man so einiges berichten).
Und etliche Kleingärtner richten sich in ihrem Zeittableau darauf ein, wann voraussichtlich mal Ruhe von den Plätzen her zu erwarten ist, nachdem sie schon mehrfach vergeblich das Gespräch gesucht haben."

Die antragstellende Person ergänzte in einer weiteren E-Mail vom 22. November 2023 eine Frage, die wir als Ergänzung des IFG-Antrages vom 13. November 2023 behandelt haben:

"Von: [Name und E-Mail-Adresse der antragstellenden Person]
Gesendet: Mittwoch, 22. November 2023 12:00
An: IFG-Beauftragter (Immobilien Bremen)
Betreff: [EXTERN] AW: WG: mangelnde Informationen

Hallo [Anrede des IFG-Beauftragten von Immobilien Bremen],
inzwischen habe ich festgestellt, dass es ein regelrechtes Antragsformular auf Informationszugang gibt. Darin hätte ich mich auf die Fragen 1. – 3. beschränkt, füge nun aber aus aktuellem Anlass noch eine hinzu, nämlich 4. Wer bezahlt die Strom- und Gaskosten, v.a. für die Beleuchtung und die Rasenheizung auf Platz 11? – gem. Bericht der Deichstube von der Werder-Mitgliederversammlung zu 75 % vom SVW genutzt […].
Hinsichtlich des geballten Lärms – leider nicht nur im Herbst, sondern das ganze Jahr hindurch – habe ich mich an Sie […] gewandt. Wie kommen wir da nur zu einer Lösung???

Beste Grüße
[Name der antragstellenden Person]"



Bemerkung:

Von: IFG-Beauftragter (Immobilien Bremen)
Gesendet: Mittwoch, 13. Dezember 2023 14:32
An: [E-Mail-Adresse der antragstellenden Person]
Betreff: AW: AW: WG: mangelnde Informationen

Sehr geehrte…[Anrede der antragstellenden Person],

uns hat am 13. November 2023 Ihre E-Mail erreicht, mit der Sie unter Berufung auf das BremIFG drei Fragen stellten:
1. An wen sind die Profi-Trainingsplätze 4 u. 5 in der Pauliner Marsch von IB direkt verpachtet – an den SVWerder als e.V. oder an die Werder Bremen GmbH & Co KG aA?
2. Wer hat die Erneuerung von Platz 5 – komplett mit neuer Rasenheizung, Drainage und Hybridrasen – in Auftrag gegeben und bezahlt?
3. Wer zahlt die laufenden Bewirtschaftungskosten, insbes. des Gasverbrauchs für die Rasenheizung […]?

Per E-Mail vom 22. November 2023 ergänzten Sie eine weitere Frage:
4. Wer bezahlt die Strom- und Gaskosten, v.a. für die Beleuchtung und die Rasenheizung auf Platz 11?

Wir antworten Ihnen wie folgt:

zu 1. bis 4.:
Die Verträge laufen mit der Werder Bremen GmbH & Co. KG aA, welche auch alle Unterhaltungs- und Betriebskosten trägt.

Darüber hinaus hatte[n] Sie in der E-Mail, die uns am 13. November 2023 erreicht hatte, folgende Frage ohne lfd. Nr. gestellt:
Wie ist nun also der Pachtvertrag mit Werder Bremen ausgestaltet? Geheim – ohne besondere Auflagen bzgl. des Lärmschutzes, und seien es nur Lärmschutzvorrichtungen an den entsprechenden Geräten […]?

Dazu antworten wir Ihnen wie folgt:
Der Zweck der Verpachtung ist Sport. Regelungen zum Lärm oder Lärmschutz sind nicht Gegenstand der Verträge mit der Werder Bremen GmbH & Co. KG aA. Hierfür gibt es gesetzliche und von unseren Verträgen unabhängige Regelungen.

Hinweise:
1. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Auskunftsersuchen sowie unsere Antwort gemäß § 11 Absatz 5 und Absatz 4 Ziffer 9 BremIFG allgemein zugänglich zu machen sind und entsprechend durch uns an das elektronische Informationsregister nach § 11 Absatz 6 BremIFG zu melden sind.
2. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich, soweit Ihr Antrag abgelehnt worden ist, an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit wenden können.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Senator für Finanzen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

[Name des IFG-Beauftragten von Immobilien Bremen]

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IFG-Beauftragter

Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (IB Stadt)
Theodor-Heuss-Allee 14
28215 Bremen