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  • Gutachterliche Expertisen zur Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Getrenntsammlung von Bioabföllen in Bremerhaven

abgeschlossen Gutachterliche Expertisen zur Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Getrenntsammlung von Bioabföllen in Bremerhaven (ID 216198)

Eingegangen am:25.01.2024
Zuständige Stelle:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Gutachterliche Expertisen zur Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Getrenntsammlung von Bioabföllen in Bremerhaven

Hiermit beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen:
Die vollständigen Beauftragungen/Verträge/Vereinbarungen einschließlich der Nebenvereinbarungen, Spezifikationen und Anlagen zwischen den Entsorgungsbetrieben Bremerhaven AöR/der Stadt Bremerhaven und Auftragnehmern bezüglich der Erstellung von Expertisen/Gutachten/Beratungsleistungen zur Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Getrenntsammlung von Bioabfällen in Bremerhaven.



Bemerkung:

Anrede,

die Stadt Bremerhaven hat mittlerweile das Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2024 - 2029 am 23.11.2023 beschlossen. In Bezug auf Pkt. 6 „Verwertung der einzelnen Abfallarten“ unter Bioabfall aus privaten Haushalten und Grün- und Gartenabfälle wurde Folgendes festgelegt:

„Die EBB wird den Umgang mit Bioabfällen einer erneuten Prüfung unterziehen, bei der neben den rechtlichen, organisatorischen Anforderungen auch die Auswirkungen auf die Umwelt einbezogen werden.“

Die in diesem Zusammenhang erstellten Gutachten werden selbstverständlich unaufgefordert nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG) vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. 2006, S. 263), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. März 2019 (Brem.GBl. S. 55) veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag