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abgeschlossen Einrichtungen, die Tierversuche gemäß § 8 und § 8a TierSchG durchführen (ID 220907)

Eingegangen am:11.03.2024
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Einrichtungen, die Tierversuche gemäß § 8 und § 8a TierSchG durchführen

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grundlage des BremIFG bitte ich, mir folgende Information zu übersenden:

Eine Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß § 8 und § 8a TierSchG durchführen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei sowohl melde- als auch anzeigepflichtige Versuche.

Bei Unzuständigkeit bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und erkläre für diese Weiterleitung ausdrücklich mein Einverständnis, meine personenbezogenen Daten weiterzugeben.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen. Gemäß § 7 Abs. 6 S. 1 BremIFG müssen Sie mir die begehrte Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zugänglich machen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber informieren. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist werde ich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail (siehe unten) gemäß § 1 Abs. 2 BremIFG. Sollte dies nicht möglich sein, erbitte ich die Information an meine u. a. Postanschrift.



Bemerkung:

Sehr geehrte/r XY,

ich beziehe mich auf Ihren untenstehenden Antrag nach dem IFG und kann Ihnen mitteilen, dass im Land Bremen die folgenden Einrichtungen Tierversuche gemäß § 8 und § 8a TierSchG durchführen:

  • Universität Bremen
  • Hochschule Bremen
  • Leibniz Zentrum für marine Tropenökologie
  • Alfred Wegener Institut
  • Johann Heinrich von Thünen-Institut

Mit freundlichen Grüßen