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abgeschlossen Verständigung der DSK zu den Inhalten der Tätigkeitsberichte (ID 221334)

Eingegangen am:18.03.2024
Zuständige Stelle:Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde gewährt
Titel:Verständigung der DSK zu den Inhalten der Tätigkeitsberichte

Die Verständigung der Datenschutzkonferenz (DSK) zu den statistischen Darstellungen in den Tätigkeitsberichten nach Art. 59 DSGVO.

Kontext: im Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2020 des LDI NRW findet sich dieser Passus auf Seite S. 14: "Innerhalb Deutschlands hat die Datenschutzkonferenz sich in Bezug auf die Darstellung von bestimmten Zahlen und Fakten auf einige Kriterien zur statistischen Darstellung in den ansonsten ganz unterschiedlichen Berichten der Aufsichtsbehörden verständigt." (https://www.zaftda.de/tb-bundeslaender/nordrhein-westfalen/landesdatenschutzbeauftragter-4/742-25-tb-lfd-nrw-2019-o-drs-nr-vom-12-05-2020/file).

Ergänzend heißt es im 27. Tätigkeitsbericht (BZ 2018) der Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde:
"Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben sich in ihrer Konferenz (DSK) am 08. November 2018
darauf geeinigt, dass die teilnehmenden Aufsichtsbehörden der Berichtspflicht aus Art. 59 DSGVO zukünftig in einheitlicherer Form
nachgekommen werden. Obwohl die Übereinkunft erst ab dem Berichtszeitraum 2019 gilt.



Bemerkung:

Veröffentlichung der Anlage 9a zum bereits veröffentlichten Protokoll der 96. Datenschutzkonferenz.