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abgeschlossen Abgerechnete Diagnosen A 69.2 Lyme-Krankheit im Jahr 2022 (ID 221340)

Eingegangen am:18.03.2024
Zuständige Stelle:Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status:Abgeschlossen
Informationszugang:Informationszugang wurde abgelehnt
Titel:Abgerechnete Diagnosen A 69.2 Lyme-Krankheit im Jahr 2022

Betreff: Beschwerde über Informationsverhinderung
Mitteilungen: Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kassenärztliche Vereinigung Bremen verweigert mir seit Monaten angefragte Daten, wie ich sie von allen KVen Deutschlands mühelos erhalte. Der Pressesprecher beschimpfte mich sogar, als ich erneut nach dem 8.2. und 19.2. bei ihm anfragte.
Es handelt sich um abgerechnete Diagnosen der Ärzte, speziell A 69.2 Lyme-Krankheit im Jahr 2022. Diese Zahlen existieren und müssen nicht nachgezählt werden. (...) Bitte verhelfen Sie mir zu meinem Recht. Anders geht es anscheinend nicht.



Bemerkung:

Sehr geehrte/r (...),

nach Rücksprache mit dem für die KV HB zuständigen Fachreferat muss ich Sie leider an die Beschwerdestelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit verweisen. Diese ist zuständig für Beschwerden nach § 13 BremIFG, also wenn Bürger:innen ihr Recht auf Informationszugang als verletzt ansehen. Wenn Sie dies wünschen, kann auch ich die Weiterleitung übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen