Der Bremer Senat hat heute (16. April 2019) den aktuellen Tätigkeitsbericht der Sonderkommission Mindestlohn zur Kenntnis genommen. Gemäß Paragraph 16 Absatz 8 des Tariftreue- und Vergabegesetzes legt die Sonderkommission Mindestlohn dem Senat zum 30. April jedes zweiten Jahres einen Bericht über seine Tätigkeit vor. Die Kommission prüft dabei den Wirkungsgrad der Tarifverträge.