Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Klageverfahren des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den Bund zur Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser heute (11. Juli 2013) entschieden, dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung des aus der EU-rechtlichen Wasserrahmenrichtlinie folgenden Verschlechterungsverbots zur Vorabentscheidung vorzulegen.