Steuerliche Entlastung für Vereine und ehrenamtlich Aktive
Steuerliche Entlastung für Vereine und ehrenamtlich Aktive
Kurzbeschreibung
Zahlreiche Vereine und ehrenamtliche aktive Bürgerinnen und Bürger werden von der heutigen (18. Dezember 2020) Entscheidung des Bunderates profitieren. Ab dem 1.1.2021 gelten folgende steuerliche Entlastungen: