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Steuerliche Entlastung für Vereine und ehrenamtlich Aktive

Kurzbeschreibung

Zahlreiche Vereine und ehrenamtliche aktive Bürgerinnen und Bürger werden von der heutigen (18. Dezember 2020) Entscheidung des Bunderates profitieren. Ab dem 1.1.2021 gelten folgende steuerliche Entlastungen:

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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