Sie sind hier:
  • Dokumente
  • TOP 11 Aufstellungsbeschluss Verkehrsentwicklungsplan Bremen 2020/2025

TOP 11 Aufstellungsbeschluss Verkehrsentwicklungsplan Bremen 2020/2025

Sitzung der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 12.01.2012

Kurzbeschreibung

Bremen verfügt zurzeit nicht über ein aktuelles Verkehrskonzept. Eine aktuelle Verkehrsprognose für den Zeitraum 2020 bis 2025 liegt nicht vor. Die gesellschaftlichen und räumlichen Veränderungen führen zu Veränderungen im Verkehrsverhalten und zur Notwendigkeit, die damit zusammenhängenden Fragestellungen zur zukünftigen Konzeption des bremischen Verkehrsgeschehens zu untersuchen, um die knappen finanziellen Mittel im Verkehrssektor zielgerichtet und effizient einzusetzen und somit den Standort Bremen für die Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher, für Industrie, Handel, Dienstleistung, Wissenschaft, Erholung und Freizeit weiterhin attraktiv und mit einem hohen Maß an Lebensqualität zu gestalten.

Ressort
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.