Für das Plangebiet in Bremen-Burglesum (nördlich Lesumer Heerstraße, östlich Eichenhof, südlich Friedehorstpark, westlich Brunnenhofstraße) gilt der rechtsgültige Bebauungsplan 373 vom 02.04.1971, der für das Plangebiet eine Gemeinbedarfsfläche für kirchliche Zwecke vorsieht. Aufgrund der Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche kann das Vorhaben nicht aus dem geltenden Bebauungsplan entwickelt werden.