Das Gebiet zwischen Hollerallee, Schwachhauser Heerstraße, Am Barkhof (einschließlich), Hohenlohestraße (einschließlich) und Blumenthalstraße ist mit seiner außergewöhnlichen städtebaulichen, gestalterischen und architektonischen Eigenart mit den geltenden rechtlichen Möglichkeiten nur schwer zu bewahren. Die Gefahr besteht, dass die städtebauliche Eigenart, die in der beigefügten Begründung zu dem Entwurf eines Ortsgesetzes (Erhaltungssatzung) ausführlich dargestellt ist, durch bauliche Veränderungen verloren geht.