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TOP 7 - 7. Ortsgesetz zur Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart

Sitzung der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 08.11.2012

Kurzbeschreibung

Das Gebiet zwischen Hollerallee, Schwachhauser Heerstraße, Am Barkhof (einschließlich), Hohenlohestraße (einschließlich) und Blumenthalstraße ist mit seiner außergewöhnlichen städtebaulichen, gestalterischen und architektonischen Eigenart mit den geltenden rechtlichen Möglichkeiten nur schwer zu bewahren. Die Gefahr besteht, dass die städtebauliche Eigenart, die in der beigefügten Begründung zu dem Entwurf eines Ortsgesetzes (Erhaltungssatzung) ausführlich dargestellt ist, durch bauliche Veränderungen verloren geht.

Ressort
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
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