Unkraut auf Gehwegen: Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer
Unkraut auf Gehwegen: Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer
Die reichlichen Niederschläge haben in der letzten Zeit die Pflanzen und damit auch das Unkraut sprießen lassen. Die meisten Grundstücksbesitzer brauchen keine Aufforderung, um diesem „Wildwuchs“ auf ihren Gehwegen zu Leibe zu rücken. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie städtische Kontrollen und eine Reihe von Hinweisen aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger ergaben.