Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Unzulässigkeit der Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozess-kostenhilfe

Unzulässigkeit der Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozess-kostenhilfe

Kurzbeschreibung

1. Eine unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegte Berufung ist unzulässig und gemäß § 522 Abs. 1 ZPO zu verwerfen.

2. Für eine erst nach Ablauf der Berufungsfrist erneut eingelegte Berufung, ggf. durch Rück-nahme der Bedingung (vgl. dazu BGH FamRZ 2005, 1537), kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht bewilligt werden, da die Fristversäumnis regelmäßig nicht unverschuldet i. S. v. § 234 ZPO ist (vgl. allerdings BGH a.a.O.).

3. Das gilt insbesondere, wenn der Berufungsführer nicht mit der Bewilligung von Prozess-kostenhilfe rechnen konnte, weil er keine vollständige Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt hat. Der bloße Hinweis auf ein Insolvenzverfahren ersetzt diese Erklärung nicht.

Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.