Noch bis 31. Januar 2021 können Unternehmen und Soloselbstständige, die auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020 November 2020 ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken mussten, über die bundesweit einheitliche Plattform Anträge auf Novemberhilfe zu stellen.