Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt Tarifautonomie

Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt Tarifautonomie

Senatorin Vogt begrüßt Entscheidung zur Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft DHV

Kurzbeschreibung

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung festgestellt, dass die DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV) nicht tariffähig ist. Aufgrund des Urteils fehlt der Gewerkschaft die rechtliche Fähigkeit, Tarifverträge zu vereinbaren. Die Folge ist, dass alle mit der DHV ab dem 21. April 2015 geschlossenen Tarifverträge rechtsunwirksam sind.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.