Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung festgestellt, dass die DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV) nicht tariffähig ist. Aufgrund des Urteils fehlt der Gewerkschaft die rechtliche Fähigkeit, Tarifverträge zu vereinbaren. Die Folge ist, dass alle mit der DHV ab dem 21. April 2015 geschlossenen Tarifverträge rechtsunwirksam sind.