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Verantwortung für einen Angehörigen oder eine andere Person übernehmen
Sozialsenatorin informiert über ehrenamtliche rechtliche Betreuung
Kurzbeschreibung
Wer in zentralen Fragen seines Lebens keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, braucht zu seiner Unterstützung eine rechtliche Betreuung oder einen Vorsorgebevollmächtigten. Diese Funktionen können Angehörige übernehmen oder Fremde, auch ehrenamtlich.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle