Das Stadtamt hat untersagt, auf dem Bremer Freimarkt und in der Messehalle 7 Bekleidungsstücke zu tragen, die mit Abzeichen und Emblemen von Motorradgruppierungen versehen sind, die zu den so genannten Outlaw Motorcycle Gangs gehören. Dazu zählen Kleidungsgegenstände, die in Text, Bild oder Zeichen den Namen, das Symbol oder sonstige Kennzeichnungen einer Zugehörigkeit oder der Unterstützung einer solchen Gruppierung wiedergeben.