Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vom 12. August 2026
Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung