Mit den Verträgen mit den Evangelischen Kirchen im Lande Bremen vom 31. Oktober 2001 und dem Heiligen Stuhl vom 21. November 2003 ist die persönliche Gebührenfreiheit wieder aufgenommen worden.
Zur Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften und Kirchen, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, ist neben dem Heiligen Stuhl und den Evangelischen Kirchen im Lande Bremen allen Kirchen und Religionsgemeinschaften die Gebührenbefreiung zu gewähren.