Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand

Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand

Kurzbeschreibung

Für Beamtinnen und Beamte bildet die Vollendung des 67. Lebensjahres die Altersgrenze (siehe hierzu § 35 Abs. 1 Bremisches Beamtengesetz). Beamtinnen und Beamte, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für nach diesem Zeitraum Geborene wird die Altersgrenze wie folgt angehoben (siehe hierzu § 35 Abs. 2 Bremisches Beamtengesetz)...

Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Performa Nord (org)
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.