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Vertrag über die Weiterentwicklung der OSI-Infrastruktur (Online Service Infrastruktur) - Kurzvertrag für 2019

Kurzbeschreibung

Die Träger Dataports haben bis 2022 große Initiativen in der Ausführung oder in Planung, um ihre Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Diese Entwicklung wird durch das Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 bestärkt, da Bund und Länder (einschließlich Kommunen) verpflichtet sind, alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen innerhalb von 5 Jahren online anzubieten und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zugänglich zu machen. Der Zugang soll über Nutzerkonten (= Servicekonten) erfolgen, über die sich die Nutzer authentifizieren.

Dataport hat hierfür die Online Service Infrastruktur (OSI) als Plattform entwickelt, sodass die Träger und Teilnehmer sich auf die Mehrwertfunktionen der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen fokussieren können. Die Onlinedienste, welche zuständig sind um diese Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, werden auf der OSI Plattform laufen. Diese Plattform bietet hierbei alle Basisfunktionalitäten die benötigt werden. Die Infrastruktur der OSI Plattform ist am 1. August 2018 geliefert worden. Die Produktivsetzung der Plattformdienste fand am 30.
November 2018 statt. Die OSI Plattform läuft zurzeit als produktive Plattform und wird weiterentwickelt und betrieben.

Die OSI Infrastruktur benötigt noch zusätzliche Funktionalitäten, welche es gilt, 2019 noch umzusetzen. Diese zusätzlichen Funktionalitäten werden die Flexibilität, Skalierbarkeit und Geschwindigkeit der OSI Plattform vergrößern. Diese Leistungsbeschreibung beschreibt die Aufgaben, die für 2019 geplant sind um die OSI Infrastruktur weiter zu entwickeln.

Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen
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