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Verwaltungsanweisung zu §§ 34/34a SGB XII - Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Kurzbeschreibung

Das Paket Bildung und Teilhabe umfasst folgende Leistungen: Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Aufwendungen für Ausflüge und mehrtägige Ausfahrten der Kindertageseinrichtungen (Kita/ Hort), Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, einen Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von 10 EUR monatlich (z.B. Mitgliedsbeiträge in Vereinen oder Unterricht in künstlerischen Fächern wie beispielsweise Musikunterricht). Gemäß § 42 Nr. 3 SGB XII umfassen die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - mit Ausnahme der Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben i.S.d. § 34 Abs. 7 SGB XII - auch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe. Die Leistungen werden bis auf die Geldleistung für den Schulbedarf nach § 34 Abs. 3 SGB XII nur auf Antrag gewährt.

Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
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