Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit Urteil vom 10. Oktober 2022 Löschungsanordnungen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) bestätigt, die die Veröffentlichung von Mitschnitten und Screenshots von per Online-Videokonferenz abgehaltenen Beiratssitzungen betrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.