Verwaltungsgericht Bremen erlässt Zwischenverfügung - Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses für den Hafentunnel verschoben
Verwaltungsgericht Bremen erlässt Zwischenverfügung - Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses für den Hafentunnel verschoben
Mit einer Zwischenverfügung hat das Verwaltungsgericht Bremen den Beginn der Rodung für den Bau des Hafentunnels Cherbourger Straße untersagt. Hintergrund ist ein vorliegender Eilantrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung zum Baubeginn des Hafentunnels von Anwohnerseite. Nach Ansicht des Gerichts werden voraussichtlich wenige Monate benötigt, um diesen Sachverhalt zu klären. Deshalb wurde mit der Zwischenverfügung der Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses bis zu einer Entscheidung der Kammer über den Eilantrag untersagt.