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Verwaltungsgericht Bremen erlässt Zwischenverfügung - Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses für den Hafentunnel verschoben

Mit einer Zwischenverfügung hat das Verwaltungsgericht Bremen den Beginn der Rodung für den Bau des Hafentunnels Cherbourger Straße untersagt. Hintergrund ist ein vorliegender Eilantrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung zum Baubeginn des Hafentunnels von Anwohnerseite. Nach Ansicht des Gerichts werden voraussichtlich wenige Monate benötigt, um diesen Sachverhalt zu klären. Deshalb wurde mit der Zwischenverfügung der Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses bis zu einer Entscheidung der Kammer über den Eilantrag untersagt.

Ressort
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Verantwortliche Stelle
Magistrat der Stadt Bremerhaven
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