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Voraussetzungen für 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe auch für 2016 geschaffen
Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituation muss dank deutlich verbesserter Haushaltsentwicklung nicht in Anspruch genommen werden
Kurzbeschreibung
Bremen hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, die 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe auch für 2016 zu erhalten, ohne die Ausnahmeregelung für eine außergewöhnliche Notsituation in Anspruch nehmen zu müssen.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle