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Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 2004 (Brem.GBl. S. 189) in Verbindung mit § 151 Abs. 3 Satz 1 des Bremischen Wassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2004 (Brem.GBl. S. 45 - 2180-a-1) wird verordnet:
Für Erklärungen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr wird das dieser Verordnung als Anlage 1 beiliegende Muster eines amtlichen Vordruckes festgelegt.
Gewässerbenutzerin oder Gewässerbenutzer (Name/Firma, PLZ, Ort, Straße, Telefon) |
An (zuständige Wasserbehörde) |
Zutreffendes bitte ankreuzen |
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oder ausfüllen |
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Für jede Erlaubnis oder Bewilligung ist jeweils eine Erklärung gesondert auszufüllen! |
Erklärung zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr
(§ 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr - BremWEGG -) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. April 2004 (Brem.GBl. S. 189))
1.
Angaben zur Berechnung der Wasserentnahmegebühr für das Jahr 20 |
1.1 Rechtsgrundlage für die Wasserentnahme
o Erlaubnis |
vom: |
Az.: |
Bewilligung |
vom: |
Az.: |
Altes Recht |
vom: |
Az.: |
ohne |
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Ergänzungen / Nachträge, Änderungsbescheide
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1.2 Art und Menge der Wasserentnahme im Kalenderjahr 20
Grundwasser |
m³ |
Oberflächenwasser aus der Weser, Lesum und den Häfen |
m³ |
Oberflächenwasser aus den übrigen oberirdischen Gewässern |
m³ |
1.3 Nachweis der entnommenen Wassermenge
Die Wassermenge wurde gemessen (geeichter, dem Stand der Technik entsprechender Wassermengenzähler) |
wie folgt ermittelt: |
2. Berechnung der Wasserentnahmegebühr
2.1 für die Entnahme aus dem Grundwasser
Entnahmezweck |
Menge m³ |
€ / m³ |
€ |
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I. Öffentliche Wasserversorgung |
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0,05 |
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II. Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser |
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zur Grundwasserabsenkung |
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0,025 |
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zur Kühlung |
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0,025 |
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zur Beregnung und Berieselung |
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0,005 |
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zur Fischhaltung |
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0,0025 |
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zu sonstigen Zwecken |
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0,06 |
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Gebührenschuld |
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2.1.1. Ermäßigung der Gebühr für die Entnahme von Grundwasser gemäß § 7 BremWEGG
a) Ein Antrag auf Ermäßigung der Gebühr wird gestellt |
b) Ein Antrag auf Ermäßigung der Gebühr wurde gestellt |
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ja |
nein |
ja |
nein |
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Der Antrag zu b) wurde beschieden durch (Behörde, Geschäftszeichen, Datum) |
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Der Antrag zu b) wurde nicht beschieden |
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Die Anspruchsvoraussetzungen für die Ermäßigung der Gebühr werden wie folgt nachgewiesen: (ggf. auf besonderem Blatt erläutern) |
Für nachfolgende Entnahmezwecke wird/wurde die Ermäßigung um 75 % beantragt: |
Gebührenschuld, (Übertrag von Ziff. 2.1.): € |
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zur Grundwasserabsenkung |
m³ x 0.01875 € |
abzüglich |
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zur Kühlung |
m³ x 0.01875 € |
abzüglich |
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zur Beregnung und Berieselung |
m³ x 0.00375 € |
abzüglich |
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zur Fischhaltung |
m³ x 0,001875 € |
abzüglich |
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zu sonstigen Zwecken |
m³ x 0,045 € |
abzüglich |
2.2. für die Entnahme aus dem Oberflächenwasser
Entnahmeort |
Menge in m³ |
€./m³ |
Gebührenschuld |
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Weser, Lesum oder Häfen |
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0.005 €/m³ bis 500 Mio m³ jährlich |
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übrige oberird. Gewässer |
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0,003 €/m³ über 500 Mio m³ jährlich |
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2.3. Verrechnung der Investitionskosten für einen ab dem 30. März 2004 durchgeführten Einbau von Messgeräten, die dem Stand der Technik entsprechen, mit der zu entrichtenden Gebühr für die Wasserentnahme gemäß § 8 Abs. 2 BremWEGG
Höhe der Investitionskosten: |
ein Antrag auf Verrechnung mit der Gebühr wird hiermit gestellt, |
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Nachweis ist beigefügt |
Nachweis wird nachgereicht |
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Gebührenschuld aus 2.1. oder 2.2. |
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abzüglich Verrechnung nach 2.3. |
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verbleibende Gebührenschuld |
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2.4. Auf die Gebührenschuld wurden Vorauszahlungen in Höhe von € entrichtet |
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Erstattungsbetrag |
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zu zahlender Betrag |
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Ein Erstattungsbetrag ist zu überweisen auf
Konto-Nr.: |
Kreditinstitut |
Bankleitzahl |
3.
Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 20 |
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Für das Kalenderjahr 20 |
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1. ist von einer Wasserentnahme in Höhe des Vorjahres auszugehen |
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2. wird die Wasserentnahme erheblich geringer ausfallen |
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3. wird eine Wasserentnahme nicht erfolgen |
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Begründung (falls Abweichungen vom Vorjahr) |
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__________________________________________________ |
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__________________________________________________ |
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__________________________________________________ |
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Es wir daher gemäß § 5 Abs. 3 BremWEGG beantragt, |
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für die Vorauszahlungen eine Wassermenge |
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von insgesamt |
m³ zu Grunde zu legen; |
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eine Befreiung von den Vorauszahlungen zu gewähren. |
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4.
Ort, Datum, Unterschrift |
Prüfvermerk (nur von der zuständigen Behörde auszufüllen) |