Zum 14.04.2021 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist zuständige Behörde für den Vollzug der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
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§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 11. Februar 2014
Der Senat
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