Zum 05.12.2019 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: |
letzte berücksichtigte Änderung: § 1 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434) |
§ 1
Zuständige Behörde im Sinne des Orthoptistengesetzes vom 28. November 1989 (BGBl. I S. 2061) ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.
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§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 15. Mai 1990
Der Senat
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