Benutzung immer auf eigene Gefahr - Auch wenn es zur Zeit knackig kalt ist und viele Gewässer zugefroren sind, sollte man sich darüber klar sein, dass bei der Benutzung von Gewässern als Eisflächen der Grundsatz gilt, dass das Betreten und Eislaufen regelmäßig auf eigene Gefahr erfolgt.