Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am heutigen Donnerstag (28.01.2021) eine weitere Änderung der Corona-Rechtsverordnung beschlossen. Die Bremische Bürgerschaft hat auch diesen Änderungen in ihrer heutigen Sitzung zugestimmt. Ab dem kommenden Montag, dem 1. Februar, dürfen körpernahe Dienstleistungen unabhängig vom Ort, nicht mehr erbracht werden.