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„Wir wollen und werden die Inklusion weiterentwickeln“ - Senatorin Bogedan zum Urteil des Verwaltungsgerichts zur Inklusion am Gymnasium Horn

Kurzbeschreibung

Die Klage der Schulleiterin des Gymnasiums Horn gegen die Stadtgemeinde Bremen, dass die Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung (W&E) rechtswidrig sei und die Klägerin in ihren Rechten verletze, wurde vom Verwaltungsgericht als unzulässig abgewiesen, weil der Klägerin keine Klagebefugnis zusteht.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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