Das Ordnungsamt Bremen hat gegen einen Automatenaufsteller ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt. Bei Kontrollen am 31. Oktober 2025 wurde festgestellt, dass das Unternehmen trotz entzogener Erlaubnis weiterhin Geldspielgeräte in mehreren Bremer Standorten betrieben hat. Zudem wurden erneut Verstöße gegen Spielerschutzregelungen dokumentiert. Für jede weitere Zuwiderhandlung droht das Ordnungsamt nun ein erhöhtes Zwangsgeld von 20.000 Euro an.