Die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Sie verpflichtet Bund, Bundesländer und Kommunen Gewalt im Sinne der Konvention vorzubeugen und effektiv zu bekämpfen, die Strafverfolgung zu gewährleisten und von Gewalt Betroffene umfassend zu schützen.