Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Richtlinien für den Aufstieg gemäß § 26 Absatz 2 Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Justiz, zur Verwendung im Justizvollzugs- und Werkdienst - Anlage 2: Bescheinigung über die beschränkte Befähigung für die Laufbahngruppe 2

Richtlinien für den Aufstieg gemäß § 26 Absatz 2 Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Justiz, zur Verwendung im Justizvollzugs- und Werkdienst - Anlage 2: Bescheinigung über die beschränkte Befähigung für die Laufbahngruppe 2

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:17.05.2022
Fassung vom:17.05.2022
Gültig ab:01.06.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinien für den Aufstieg gemäß § 26 Absatz 2 Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Justiz, zur Verwendung im Justizvollzugs- und Werkdienst - Anlage 2: Bescheinigung über die beschränkte Befähigung für die Laufbahngruppe 2

Anlage 2 gem. Nummer 9.2 der Richtlinien für den Aufstieg gem. § 26 Absatz 2
Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Justiz, zur Verwendung
im Justizvollzugs- und Werkdienst

Bescheinigung
über die beschränkte Befähigung für die Laufbahngruppe 2

Herr/Frau ........................, geboren am ................ hat am ................ die schriftliche Prüfung im Rahmen des Aufstiegs bestanden.

Während der Einführungszeit wurden der o.g. Beamtin / dem o.g. Beamten Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen, die entsprechende Fach- und Methodenkompetenz erfordern.

Damit hat sie/er die beschränkte Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz, zur Verwendung im Justizvollzugs- und Werkdienst, erworben. Diese Befähigung berechtigt zu einer Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A11.



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.