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Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven - Anlage 2: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven, gültig ab 1. Januar 2019

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:20.03.2019
Fassung vom:20.03.2019
Gültig ab:01.01.2019
Gültig bis:01.08.2021  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:4/14
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven - Anlage 2: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven, gültig ab 1. Januar 2019

Anlage 2:

Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven, gültig ab 1. Januar 2019

Pauschaler Zuschuss pro Monat für das Leitungspersonal (Ziffer 3.5)

Anzahl der regelmäßig belegten Plätze

Maximaler Zuschuss pro Monat

ab 28 regelmäßig belegter Plätze

819 €

ab 36 regelmäßig belegter Plätze

1 053 €

ab 42 regelmäßig belegter Plätze

1 227 €

ab 56 regelmäßig belegter Plätze

1 634 €

ab 70 regelmäßig belegter Plätze

2 044 €

ab 84 regelmäßig belegter Plätze

2 458 €



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