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Dienstanweisung zur Regelung des Zeichnungsrechtes und des Schriftverkehrs im Umweltbetrieb Bremen - Anlage: Übersicht der Vollmachten (Unterschriftenkompetenzen) - Zeichnungsrichtlinie

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:21.11.2018
Fassung vom:21.11.2018
Gültig ab:01.12.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 6 BremSVG
Dienstanweisung zur Regelung des Zeichnungsrechtes und des Schriftverkehrs im Umweltbetrieb Bremen - Anlage: Übersicht der Vollmachten (Unterschriftenkompetenzen) - Zeichnungsrichtlinie

Anlage

Zeichnungsrichtlinie

gemäß § 6 Absatz 3 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige
Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG)

Übersicht der Vollmachten (Unterschriftenkompetenzen)

Art/Höhe
des Vertrages/Auftrages

Unterschrift links

Unterschrift rechts

Verträge, die den Wirtschaftsplan außerplanmäßig belasten,

Verträge mit Trägern öffentlicher Belange

Betriebsleitung

Bereichsleitung*

Arbeitsverträge

Betriebsleitung

Leitung des Bereichs
Zentrale Dienste
(Vertretung durch Referatsleitung Personal)

Vertrags-Auftragswert
> 50 000 €, netto

Betriebsleitung

Bereichsleitung* bzw.
Stabsmitarbeiter/in*

Vertrags-Auftragswert
≤ 50 000 €, netto

Bereichsleitung* bzw.
Betriebsleitung* (nur, wenn Stabsmitarbeiter/in rechts unterzeichnet)

Referatsleitung* bzw. Stabsmitarbeiter/in* oder Beauftragte/r**

Vertrags-Auftragswert
≤ 5 000 €, netto

Referatsleitung* bzw.
Stabsmitarbeiter/in*

Beauftragte/r**

Vertrags-Auftragswert
≤ 1 000 €, netto

Beauftragte/r**

Beauftragte/r**

*
Bereichsleitung, Referatsleitung und Stabsmitarbeiter/in bezieht sich auf die jeweils bestehende Kostenstellenverantwortlichkeit.
**
Beauftragte/r: Sachbearbeiter/in mit der schriftlich erteilten Befugnis „Sachlich und rechnerisch richtig“ zu zeichnen.


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