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Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst - Anlage 01: Zentrale und dienststellenbezogene Auswertungen des Krankenstands

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:23.06.2009
Fassung vom:15.08.2018
Gültig ab:15.08.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst - Anlage 01: Zentrale und dienststellenbezogene Auswertungen des Krankenstands

Anlage 1

Zentrale und dienststellenbezogene
Auswertungen des Krankenstands

Zentrale Auswertungen

Im Rahmen des jährlichen Personalcontrollingberichtes werden folgende Auswertungen auf zentraler Ebene (Gesamtpersonalkörper) vorgenommen:

Krankheitsquote und Geschlecht
Betroffenenquote
Krankheitsquote bei Schwerbehinderten, nach Geschlecht

In Verbindung mit der Krankheitsquote und Geschlecht:

Dauer der Erkrankung (bis 3 Tage, 4 bis 14 Tage, 15 bis 42 Tage, 43 Tage und mehr, Kur, Arbeits-/Dienstunfall)
Arbeitsunfähigkeitsfälle unterschiedlicher Dauer (wie oben genannt)
Alter/Altersgruppen (bis 29 Jahre, 30 bis 39 Jahre, 40 bis 49 Jahre, 50 bis 59 Jahre, ab 60)
Zusammengefasste Entlohnungsstufen (1 bis 23)
Laufbahngruppen
Umfang der Arbeitszeit (bis 50%, bis 75%, Vollzeit)

Die oben genannten Auswertungen erfolgen sowohl nach Kalender- als auch nach Arbeitstagen. Sie werden gesondert auch für die nachstehend aufgeführten Personalgruppen vorgenommen: Verwaltung, Lehrer, Polizei, Feuerwehr, Justizpersonal, Gerichte, Strafvollzug, Erziehungs-/Betreuungspersonal, technisches Personal, Steuerpersonal, Raumpflege sowie sonstige Personalgruppen. Bei Lehrkräften sowie Reinigungspersonal an Schulen erfolgt dabei die Auswertung nicht schuljahresbezogen, sondern auf der Basis von Arbeitstagen.

Dienststellen-/Schulbezogene Auswertungen

Folgende Auswertungen sind jährlich und dienststellen-/schulbezogen möglich, wenn die Dienststelle/Schule mindestens 100 Beschäftigte umfasst. Eine Auswertung ist auch zulässig, wenn der Wert von 100 nicht um mehr als 10% unterschritten wird.

Bezeichnung

Einheit

Krankentage je Beschäftigten – gesamt

Tag

Krankentage je Beschäftigten – Erkrankungen bis drei Tage

Tag

Krankentage je Beschäftigten – Erkrankungen 4 bis 14Tage

Tag

Krankentage je Beschäftigten – Erkrankungen 15 bis 42Tage

Tag

Krankentage je Beschäftigten – Langzeiterkrankungen über 43 Tage

Tag

Krankentage je Beschäftigten – Kuren, Reha

Tag

Krankheitsquote je Arbeitstag sowie Kalendertag gesamt

Prozent

Für Dienststellen/Schulen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 100 und 50 ist die Krankheitsquote im Jahrescontrolling ausgewiesen. Diese Darstellung erfolgt darüber hinaus auch für den Rechnungshof.

Es ist zulässig kleinere und inhaltlich zusammenpassende Dienststellen zusammenzufassen und unter den genannten Voraussetzungen darzustellen.

Darüber hinaus ist im Bereich Schulen eine spezifische Auswertung nach Schulstufen und/oder nach den fünf Schulbezirken unter den genannten Bedingungen möglich.

Alle Auswertungen erfolgen immer geschlechtsspezifisch. Darüber hinaus wird mitgeteilt, welche Dienststellen ein Programm zum betrieblichen Gesundheitsmanagement entsprechend dieser Dienstvereinbarung durchführen.

Die Daten werden halbjährlich jeweils im Rahmen einer Jahresauswertung aktualisiert und dienststellenbezogen im Mitarbeiterportal (MiP) dargestellt.

Für alle Auswertungen gilt, dass ein Ausgabewert nur dann berechnet wird, sofern die Anzahl der für die Berechnung zu berücksichtigenden Personen bei mindestens sechs liegt. Ist dies nicht der Fall, wird für die entsprechende Kategorie „k.A.“ (keine Angabe möglich) ausgegeben. Damit wird eine Reidentifizierung von Beschäftigten ausgeschlossen.



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