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Jahresabschluss der "Entsorgungsbetriebe Bremerhaven" Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven für das Wirtschaftsjahr 2009 - Anlage 3: Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2009

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:23.04.2010
Fassung vom:23.04.2010
Gültig ab:02.03.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 317 HGB
Jahresabschluss der "Entsorgungsbetriebe Bremerhaven" Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven für das Wirtschaftsjahr 2009 - Anlage 3: Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2009

Anlage 3

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung

Dem Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven, Bremerhaven, zum 31. Dezember 2009 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 erteilten wir mit heutigem Datum folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

“Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven, Bremerhaven, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den Vorschriften des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden (Brem EBG), den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 27 Brem EBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.”

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2009 der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven, Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven, Bremerhaven, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.

Bremerhaven, den 23. April 2010

CT COMMERZIAL TREUHAND GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft



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