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Feststellungen gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
Gegenstand der Abschlussprüfung sind der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögendes Landes und der Stadtgemeinden erstellte Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2024 unter Einbeziehung der zu Grunde liegenden Buchführung und der Lagebericht.
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir beurteilt, ob die einschlägigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften sowie die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind.
Die Prüfung erstreckte sich ferner gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse. In diesem Rahmen haben wir geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden einschlägigen Bestimmungen des BremPerformaG geführt worden sind. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt 7. und Anlage 7.