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Anlage A 
der Richtlinie zu § 39 Absatz 1 SGB VIII
Bekleidungsbeihilfen für junge Menschen 
in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe 
und der Eingliederungshilfe nach SGB VIII 
in der Stadtgemeinde Bremen
Die monatlichen Ergänzungspauschalen betragen ab dem 1. Januar 2021 für
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres  | 44,15 Euro  | 
Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres  | 36,49 Euro  | 
Jugendliche vom Beginn des fünfzehnten bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres  | 43,38 Euro  | 
Für junge Erwachsene  | 36,09 Euro  | 
Die Senatorin für Soziales, 
Jugend, Integration und Sport