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Richtlinie zum Flächenstandard bei Büroräumen - Anlage 01: Flächendefinitionen und Flächenarten gemäß DIN 277

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:23.02.2010
Fassung vom:23.02.2010
Gültig ab:01.03.2010
Gültig bis:31.12.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie zum Flächenstandard bei Büroräumen - Anlage 01: Flächendefinitionen und Flächenarten gemäß DIN 277

Anlage 1

Flächendefinitionen und Flächenarten gemäß DIN 277

1.
Netto-Grundfläche (NGF) – nutzbare Grundfläche zwischen begrenzenden Bauteilen

Nutzungsart

Nettogrundfläche (NGF)

RC1
Nr.

Benennung

1

Wohnen und Aufenthalt

Nutzfläche (NF)

Nutzfläche 1 (NF 1)

2

Büroarbeit

Nutzfläche 2 (NF 2)

3

Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente

Nutzfläche 3 (NF 3)

4

Lagern, Verteilen und Verkaufen

Nutzfläche 4 (NF 4)

5

Bildung, Unterricht und Kultur

Nutzfläche 5 (NF 5)

6

Heilen und Pflegen

Nutzfläche 6 (NF 6)

7

Sonstige Nutzungen

Nutzfläche 7 (NF 7)

8

Betriebstechnische Anlagen

+ Funktionsfläche (FF)

9

Verkehrserschließung und -Sicherung

+ Verkehrsfläche (VF)

2.
Nutzfläche (NF 1-6)
Verwaltungsinterne Unterteilung in:
2.1
Büroflächen = Büro-Arbeitsräume/Großraumbüros für eine oder mehrere Personen inkl. apl.-Kräfte innerhalb der NF 2 (nur Raumcodes 2.1, 2.2 und 2.4), insbesondere allgemeine Verwaltungsdienste, Schreibdienste, Konstruktionsbüros
2.2
Sonderflächen: alle übrigen Nutzungsarten bei NF 1 bis 6, zum Beispiel:
Archiv/Bibliothek/Registratur (nach lfd. m Schriftgut)
Bürotechnik-Räume
Fernsprechvermittlungsräume
Kaffee-/Teeküchen (eine pro Etage i.V.m. anderen Wasseranschlüssen)
Kantine-Speiseraum (bei 3-Schichten-Betrieb: 2 mVPlatz)
Kassen (siehe Sicherheitsregel GUV 6.14)
Labors
Pausenraum für Jugendliche
Pförtnerräume
Sanitäts-/Liegeraum (20 m3; siehe GUV 20.12)
Sitzungsräume (je Platz ca. 1,5 m2)
Warteräume
Werkstätten
(Das Verhältnis der Sonderflächen zu den Büroflächen sollte 1 : 2,5 nicht überschreiten, vgl. Nummer 5.)
2.3
Mehrzweckräume (nach DIN 277 Teil 2 Ziffer 4.8)
Grundflächen, die mehrfach genutzt werden, sind der überwiegenden Nutzungsart zuzuordnen, z.B. rechnen Flure mit Wartebänken der Verkehrsfläche zu.
3.
Die Nutzflächen der NF 7 bleiben bei der Betrachtung der Büro- und Sonderflächen außer Ansatz (z.B. Abstellräume, Garderoben, Putzräume, Sanitärräume, Schutzräume, Zentrale Technik).

Fußnoten

1)

Raumcode-Nummer laut Raumzuordnungskatalog (Raumnutzungsschlüssel)



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