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  • Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 06/2016 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern - Anlage 3: Textbaustein für Bewerber/-innen, die sich für eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf beworben

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 06/2016 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern - Anlage 3: Textbaustein für Bewerber/-innen, die sich für eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf beworben haben

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:27.06.2016
Fassung vom:10.02.2017
Gültig ab:10.02.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 12 BeamtStG, § 32 JArbSchG
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 06/2016 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern - Anlage 3: Textbaustein für Bewerber/-innen, die sich für eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf beworben haben

Anlage 3

Textbaustein für Bewerberinnen, die sich für eine Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf beworben haben.

Sie haben sich als Nachwuchskraft für den öffentlichen Dienst der Freien Hansestadt Bremen (FHB) beworben. Die Ausbildung erfolgt regelmäßig im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Ausbildungsplatz- bzw. Studienplatzzusage steht unter dem Vorbehalt Ihrer gesundheitlichen Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die gesundheitliche Eignung ist auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens festzustellen. Die Begutachtung nimmt das Gesundheitsamt Bremen vor. Hierfür werden Angaben über Ihre Gesundheit benötigt. Es ist daher erforderlich, dass Sie den nachfolgenden Fragebogen vollständig und umfassend beantworten und diesen - ggf. mit Anlagen (siehe Ausführungen unten) - umgehend, jedoch spätestens bis zum (Datum) direkt dem Gesundheitsamt Bremen übersenden. Die Anschrift lautet:

Gesundheitsamt Bremen

Amtsärztlicher Dienst

Horner Straße 60/70

28203 Bremen

Das Gesundheitsamt erhält Kenntnis, dass Sie zur Abgabe des Fragebogens aufgefordert worden sind und überwacht den fristgerechten Eingang.

Ihre Angaben müssen wahr und vollständig sein. Werden Sie aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben in das Beamtenverhältnis berufen, führt dies in der Regel dazu, dass die Ernennung aufgrund arglistiger Täuschung gemäß § 12 Beamtenstatusgesetz zurückgenommen wird. Die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Sofern Sie in den jeweils in den Fragen angegebenen Zeiträumen in ärztlicher Behandlung waren oder sind, legen Sie ergänzend zum ausgefüllten Fragebogen vorhandene Unterlagen dem Gesundheitsamt Bremen vor und entbinden zugleich Ihre Ärztinnen und / oder Ärzte mit dem als Anhang beigefügten Vordruck von ihrer Schweigepflicht. Sollten mehrere Erklärungen erforderlich sein, vervielfältigen Sie bitte den Vordruck zunächst in der erforderlichen Anzahl.

Das Gesundheitsamt Bremen wertet die Antworten und vorgelegten Unterlagen zur Überprüfung der gesundheitlichen Eignung aus und nimmt bei Bedarf Kontakt zu den von Ihnen genannten Ärztinnen und / oder Ärzten auf. Sollten danach Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Untersuchung durch das Gesundheitsamt Bremen bestehen, erhalten Sie von dort eine Einladung mit einem konkreten Untersuchungstermin. Falls keine Untersuchung notwendig ist, wird die amtsärztliche Stellungnahme direkt an die beauftragende Personalstelle gesandt.

Sofern weitere Befundberichte oder Stellungnahmen von behandelnden Ärztinnen oder Ärzten durch uns angefordert werden, sind die dadurch entstehenden Kosten von Ihnen zu übernehmen.

Sofern Sie am Tage des Ausbildungsbeginns noch minderjährig sind, übersenden Sie uns bitte zusätzlich in den nächsten Wochen eine „Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber - Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes“. Diese Untersuchung wird kostenfrei von einem Arzt oder einer Ärztin Ihrer Wahl durchgeführt. Den hierfür erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/ Stadtverwaltung (in Bremen: Stadtamt). Diese Ärztliche Bescheinigung schicken Sie bitte an die Senatorin für Finanzen - Referat 33 -, Doventorscontrescarpe 172, Block C, 28195 Bremen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß § 85 Abs. 1 Bremisches Beamtengesetz ausschließlich zu Zwecken des Bewerbungsverfahrens.



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