Sie sind hier:
  • Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absätze 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 3c: Anlage zum Prüfungszeugnis nach Anlagen 3a und 3b

Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absätze 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 3c: Anlage zum Prüfungszeugnis nach Anlagen 3a und 3b

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:01.10.2025
Fassung vom:01.10.2025
Gültig ab:17.10.2025
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Verwaltungsvorschrift über die Anforderungen des Lehrgangs und der Prüfung nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absätze 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung - Anlage 3c: Anlage zum Prüfungszeugnis nach Anlagen 3a und 3b

Anlage zum Prüfungszeugnis nach Anlagen 3a und 3b

Der erste Teil des Lehrgangs umfasste insgesamt 930 Stunden und beinhaltete folgende Fachgebiete:

1.
Allgemeines Verwaltungsrecht (145 Stunden)
-
Modul 1 Verfassungsrechtliche Grundlagen
-
Modul 2 Verwaltungsverfahren und Entscheidungen im Verwaltungsrecht
-
Modul 3 Fehlerhafte Verwaltungsakte, Heilungsmöglichkeiten, Aufhebung von Verwaltungsakten
-
Modul 4 Rechtsschutz
-
Modul 5 Gefahrenabwehrrecht
-
Modul 6 Wirtschaftsverwaltungsrecht
-
Modul 7 Ordnungswidrigkeitenrecht
2.
Staats-, Verfassungs- und Europarecht, Kommunalrecht (125 Stunden)
-
Modul 1 Allgemeine Staatslehre
-
Modul 2 Verfassungsgeschichte
-
Modul 3 Staatsorganisationsrecht
-
Modul 4 Verfassungsgestaltende Grundentscheidungen
-
Modul 5 Gesetzgebungsverfahren
-
Modul 6 Grundrechte
-
Modul 7 Verfassungsrecht der Freien Hansestadt Bremen
-
Modul 8 Kommunalrecht
-
Modul 9 Deutschland und die Europäische Union
3.
Öffentliche Finanzwirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre (195 Stunden)
-
Modul 1 Öffentliche Finanzwirtschaft, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Unternehmen Bremen
-
Modul 2 Haushaltsrecht bei der Aufstellung, Bewirtschaftung und Kontrolle des Haushalts
-
Modul 3 Rechnungswesen in der bremischen Verwaltung
-
Modul 4 Controlling
4.
Recht des öffentlichen Dienstes/ Personalmanagement (110 Stunden)
-
Modul 1 Einführung in das Recht des öffentlichen Dienstes
-
Modul 2 Personalbeschaffung und -verwaltung
-
Modul 3 Begründung von Beschäftigungsverhältnissen
-
Modul 4 Vorgänge im laufenden Beschäftigungsverhältnis
-
Modul 5 Pflichtverletzung und Folgen, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
-
Modul 6 Diversity Management
-
Modul 7 Führung, Führungskonzeption und -techniken
5.
Verwaltungslehre/Organisationsentwicklung (110 Stunden)
-
Einführungskurs Aufbauorganisation I
-
Modul 1 Aufbauorganisation II
-
Modul 2 Ablauforganisation
-
Modul 3 Kommunikation
-
Modul 4 Gesprächs- und Verhandlungsführung
-
Modul 5 Rhetorik
6.
Datenschutzrecht/ IT-Strategie der Freien Hansestadt Bremen (21 Stunden)
7.
Rechtslehre / Zivilrecht (100 Stunden)
-
Modul 1 Anwendung des Rechts
-
Modul 2 Vertragsrecht
-
Modul 3 Gesetzliche Schuldverhältnisse
-
Modul 4 Verjährung
8.
Soziale Sicherung (80 Stunden)
-
Modul 1 Das Sozialstaatsprinzip
-
Modul 2 Grundsicherung und Widerspruchsverfahren
9.
Offenheit, Kreativität und Wahrnehmungsfähigkeit (24 Stunden)
10.
Wissenschaftliches Arbeiten (20 Stunden)

Die Prüfung bestand aus folgenden fünf unter Aufsicht anzufertigenden Klausuren:

1.
eine Klausur aus dem Fachgebiet Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht
2.
eine Klausur aus dem Fachgebiet Deutsches Staats-, Verfassungs- und Kommunalrecht, Europarecht
3.
eine Klausur aus dem Fachgebiet Öffentliche Finanzwirtschaft/ Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
4.
zwei Klausuren aus folgenden Fachgebieten:
-
Recht des öffentlichen Dienstes/Personalentwicklung
-
Rechtslehre/Zivilrecht
-
Soziale Sicherung
-
Verwaltungslehre/Organisationsentwicklung.

Die Bearbeitungszeit der Klausuren hat jeweils 240 Minuten betragen.



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.