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Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde Bremen) - Anlage 1: Mustervertrag Sponsoring

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:01.07.2008
Fassung vom:17.07.2012
Gültig ab:06.10.2012
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde Bremen) - Anlage 1: Mustervertrag Sponsoring

- Muster -

Sponsoringvertrag

Zwischen

(geförderte Einrichtung)

Sponsoringnehmer/in

vertreten durch

und

Firmenname

Sponsor/Sponsorin

vertreten durch

Präambel

Dieser Vertrag wird mit dem gemeinsamen Ziel geschlossen, die Ziele des/der (Sponsoringnehmer/in) zu fördern. (Nähere Ausführungen zu den Zielen.)

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Sponsor/die Sponsorin stellt zur Förderung der (geförderte Einrichtung) (finanzielle Mittel i. H. v. ........., bzw. Dienst- oder Sachleistungen einmalig/für die Dauer von ......... (mtl./vierteljährlich o. ä.) zur Verfügung. Er /Sie erwirbt hierdurch nicht das Recht, die (geförderte Einrichtung) inhaltlich zu beeinflussen.

Im Gegenzug verpflichtet sich die (geförderte Einrichtung) zu folgenden Gegenleistungen: (Genaue Beschreibung von Art und Zeitraum, eventuell Höhe der Gegenleistung)

Beispiel: Platzierung des Firmennamens/des Firmenlogos an geeigneter Stelle (z. B. auf einer Website, Broschüre oder in einem Raum)

Die (geförderte Einrichtung) ist berechtigt, Verträge mit weiteren Sponsoren abzuschließen, auch wenn diese Wettbewerber des Sponsors sind.

Der Sponsor/die Sponsorin ist mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens und Wohnortes/Firmensitzes im Bericht an die Bürgerschaft und im Internet einverstanden.

Bei der vereinbarte Förderung handelt es sich um einen Nettobetrag, d. h. die auf ein mögliches Entgelt entfallende Umsatzsteuer werden vom Sponsor/in zusätzlich über die vereinbarte Summe hinaus an Bremen gezahlt.

§ 2 Erwerb von Rechten

Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern, dass die (geförderte Einrichtung) durch die Verwendung des überlassenen Namens/Logos keine Rechte hieran erwirbt.

§ 3 Gewährleistung/Haftung

Die (geförderte Einrichtung) übernimmt keine Gewähr für den Werbeerfolg. Die Haftung durch die (geförderte Einrichtung) für Verlust oder Schäden jeglicher Art an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Beschäftigte der (geförderte Einrichtung) verursacht werden, ist ausgeschlossen.

§ 4 Beendigung des Vertrages/Kündigung

a) Dieser Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist im beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Er kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von ........... Werktagen gekündigt werden. Soweit die (geförderte Einrichtung) vertragliche Bindungen im Vertrauen auf diesen Vertrag eingegangen ist, ist eine Kündigung durch den Sponsor nur unter Wahrung einer Frist von ....... Werktagen (größer als die vorgenannte Frist) möglich.

b) Bei einer einmaligen Leistung endet der Vertrag mit der Erbringung dieser Leistung, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der Vertragsparteien bedarf.

c) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

d) Kündigungserklärungen haben der jeweils anderen Vertragspartei zumindest mit eingeschriebenem Brief zuzugehen.

e) Der Vertrag endet am (Datum, wenn der Vertrag befristet ist)

§ 5 Bestimmungen über die Geheimhaltung

a)
Der Sponsor/ die Sponsoring hat – auch nach Beendigung des Vertragverhältnisses – über die ihm/ihr bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Hierzu verpflichtet er/sie auch die Mitarbeiter.
b)
Von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen und der gleichen, die dem Sponsor/der Sponsorin in Ausführung dieses Vertrages zugänglich gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung des Gesponserten oder sonstigen Verfügungsberechtigten keine Abschriften, Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen gefertigt werden. Der Sponsor, die Sponsorin hat die vorbezeichneten Unterlagen einschließlich etwa gefertigte Abschriften etc gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern und sämtliche Unterlagen bei Vertragende dem Gesponserten auszuhändigen.
c)
Veröffentlichungen des Sponsors/der Sponsorin über die im Rahmen der Vereinbarung gewonnenen Erkenntnisse bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesponserten.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

§ 7 Änderung des Vertrages

Nebenabreden sind nicht geschlossen. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 8 Inkrafttreten

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bremen.

Bremen, den ..........................

(Ort), den ..........................



(geförderte Einrichtung) .................................

Sponsor/Sponsorin .................................



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