In der Zeit vom 15.März bis 15. Juli (Brut- und Setzzeit) dürfen Hunde in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes nur an der Leine geführt werden.